rechtsanwältin naficeh ghandehari kleekamp 37 223399 hamburg - fuhlsbüttel
tel. 040/ 51 32 32 51 kanzlei @ ghandehari.de
[a n w ä l t i n f ü r d a s k i n d
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f a m i l i e n r e c h t
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k o n t a k t
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D e r "A n w a l t f ü r d a s K i n d" |
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Seit dem 1.7.1998 existiert das neue Kindschaftsrecht. Ziel des veränderten Kindschaftsrechts ist, die Rechtsstellung von Kindern zu verbessern. Das Kind soll nicht mehr Objekt des ihn betreffenden Gerichtsverfahrens sein. Nach § 50 Abs. 1 FGG kann das Gericht dem minderjährigen Kind einen Pfleger für ein seine Person betreffendes Verfahren bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich ist. In solchen Fällen hat das Familiengericht nunmehr die Möglichkeit, dem Kind einen Verfahrenspfleger, der als "Anwalt des Kindes" bezeichnet wird, zu bestellen |
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Zum einen geht es um familiengerichtliche Streitigkeiten, insbesondere natürlich um die Scheidung der Eltern mit dem damit häufig verbundenen Streit um die elterliche Sorge für das Kind. Der "Anwalt des Kindes" hat die ausschließliche Aufgabe, den Willen des Kindes im Verfahren kundzutun. Deshalb ist zunächst durch ausführliche und vertrauensvolle Gespräche der Wunsch des Kindes in Erfahrung zu bringen. Auf keinen Fall darf der "Anwalt des Kindes" das Kind in seiner Entscheidungsfindung zu beeinflussen versuchen. Der Wille des Kindes ist zu respektieren und im gerichtlichen Verfahren vorzutragen. Die Aufgabe des "Anwalt des Kindes" endet aber nicht mit der Urteilsverkündung. Ebenso wichtig wie die Erforschung des Kindeswillens ist es für einen engagierten Anwalt, dem Kind die richterliche Entscheidung in seiner Tragweite für sein weiteres tägliches Leben begreiflich zu machen. Das Kind muss lernen, das sein Wille, sein Wunsch, vor Gericht zwar gehört, aber dennoch nicht befolgt wurde. Es muss außerdem lernen, sich mit einer für ihn schwierigen und unbefriedigenden Lebenssituation abzufinden. In gründlichen Gesprächen sind dem Kind die zur Entscheidung führenden Gründe zu erklären. Es soll erkennen, dass es sich nicht um einen gegen ihn gerichteten Willkürakt der Erwachsenen handelt, sondern dass nach Auffassung des Gerichts die besseren Gründe für eine andere Entscheidung sprachen |
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F a m i l i e n r e c h t
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Die Aufgaben eines Rechtsanwalt für Familienrecht sind vielfältiger Natur. Nicht nur die Scheidung zwischen Eheleuten fällt in seinen Aufgabenbereich, sondern auch die Beziehung zwischen ehelichen / nichtehelichen Kindern zu ihren Eltern, Verwandtenunterhalt, Unterhaltsansprüche nichtehelicher Mütter, Adoption, Pflegschaft , Betreuung, Vormundschaft und andere angrenzende Rechtsgebiete. Im Vordergrund anwaltlicher Tätigkeit steht aber immer noch die Ehescheidung mit der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Ehegatten und die Frage nach der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts für gemeinsame Kinder. Der Abschluss eines Ehevertrages vor oder nach der Heirat ist oftmals ein geeignetes Mittel, zumindest die vermögensrechtlichen Auseinander- setzungen anlässlich der Scheidung zu minimieren oder sogar zu vermeiden. |
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Das
neue Gewaltschutzgesetz: Der Täter geht, das
Opfer bleibt.
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Das
war nicht immer so. Früher waren es regelmäßig die
Opfer von Gewalttaten und Bedrohungen, die ihr Zuhause
fluchtartig verlassen mussten. |
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Nach
dem Platzverweis durch die Polizei hat das Opfer erst
mal Zeit, um sich über die nächsten Schritte
Gedanken zu machen. Eine umfassende Hilfe bietet dabei
das seit dem 1.1.2002 in Kraft getretene
Gewaltschutzgesetz. Das Gewaltschutzgesetz bietet aber nicht nur sofortige Hilfe bei Gewalt im häuslichen Bereich. Geschützt wird auch das Opfer einer unzumutbaren Belästigung, dem sogenannten "stalking". Wird einer Person gegen seinen ausdrücklich erklärten Willen wiederholt nachgestellt oder wird sie Mithilfe von Telefon und anderen Kommunikationsmitteln verfolgt, können gerichtliche Maßnahmen getroffen werden. Dem Täter wird zum Beispiel verboten, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung des Opfers aufzuhalten. Außerdem
darf der Täter nicht Orte aufsuchen, an denen
sich das Opfer regelmäßig aufhält. Das Verbot,
sich durch Fernkommunikationsmittel mit dem
Opfer in Verbindung zu setzen, ist ebenfalls
hilfreich, um das Opfer vor Belästigungen zu
schützen. Das
neue Gewaltschutzgesetz ist ein deutliches
Signal der Gesellschaft, Gewalt in der
häuslichen Gemeinschaft zu ächten und mit
Nachdruck zu begegnen. Dem Opfer wird Mut
gemacht, sich gegen das Unrecht aufzulehnen,
keine Gewalt mehr hinzunehmen. |
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i
n t e r n a t i o n a l e S c h
e i d u n g
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internationale Ehe- und Kindschaftsrecht gewinnt in
der anwaltlichen Praxis eine immer größer werdende
Bedeutung. Besonders gründlicher Klärung bedarf die
Frage, welches Recht bei der Scheidung und seinen
Folgen Anwendung findet. So ist zu prüfen, ob der Scheidung die Gesetze des Heimatlandes oder aber die deutschen Gesetze zugrunde liegen. Auch in den Angelegenheiten des Sorgerechts, Unterhaltsrecht, Zugewinns und Versorgungsausgleich ist die Frage nach dem Heimatrecht oder dem deutschen Recht vorab zu entscheiden. Selbstverständlich können die Eheleute vor oder auch während der Ehe durch Abschluss eines Ehevertrages das anzuwendende Recht selbst bestimmen und damit die Scheidung dem bevorzugten Recht unterwerfen. |